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Staatliche Münze

Stephanienstr 28 a
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721/91 74 - 0
E-Mail: info@mintbw.de

Tipp

Schauen Sie doch mal in Ihren Geldbeutel, ob Sie auch Münzen aus Karlsruhe haben.

Die heute unter Denkmalschutz stehende Prägestätte in Karlsruhe dient seit ihrer Einweihung 1827 ununterbrochen der Münzprägung. Karlsruhe hat den Prägebuchstaben G.

Die Karlsruher Münze befindet sich in einem wunderschönen – vom bekannten Karlsruher Stadtbaumeister Friedrich Weinbrenner entworfenen – klassizistischen Gebäude im Herzen der Stadt in der Stephanienstraße. Zu den ersten Prägeprodukten dieser Münzstätte zählen die aus feinstem Rheingold bestehenden 5-Gulden-Münzen mit dem Portrait des badischen Großherzogs Ludwig.

Zu Beginn des Zahlungsverkehrs war in Deutschland das Recht, Münzen zu prägen, dem König vorbehalten. Später durften auch Kurfürsten und andere Reichsstände das Münzrecht ausüben. Heute obliegt das Münzrecht allein dem Staat. Münzen dürfen ausschließlich von der Deutschen Bundesbank ausgegeben werden. Mehr als 600 Jahre Unternehmensgeschichte und ständige Weiterentwicklung sind ein solides Fundament, um zuversichtlich in die Zukunft blicken zu können. Zum heutigen Unternehmen gehören die 1374 gegründete Stuttgarter Prägestätte und die 1827 eingeweihte Prägestätte in Karlsruhe.

Münzzeichen

Mit der Gründung des Deutschen Reichs im Jahr 1871 erhielt dieses auch die Münzhoheit. Nach einem Beschluss des Bundesrates vom 07.12.1871 wurden den einzelnen deutschen Münzstätten zur Erkennung Buchstaben zugeordnet. Die Reihenfolge ergab sich aus der damaligen Rangordnung der Bundesländer. Heute werden noch an fünf Prägestandorten Münzen für die Bundesrepublik geprägt:

  • Stuttgart (ehem. Königreich Württemberg): Prägebuchstabe F

  • Karlsruhe (ehem. Großherzogtum Baden): Prägebuchstabe G

  • Berlin (ehem. Königreich Preußen): Prägebuchstabe A

  • München (ehem. Königreich Bayern): Prägebuchstabe D

  • Hamburg (Hansestadt Hamburg): Prägebuchstabe J

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